Stand 10.06.2021


Anpassung der Hygienemaßnahmen im Golfclub Gifhorn

Aktualisierung gemäß Niedersächsischer Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Stand 24.11.2021)

Alle folgenden Regelungen zum Betrieb im Golfclub Gifhorn wurden gemäß der niedersächsischen Landesverordnung und in Absprache mit dem Landkreis Gifhorn getroffen.

Es kann ab dem 05.06.21 in Spielgruppen mit bis zu vier SpielerInnen mit gebuchter Startzeit auf der Anlage gespielt werden. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl an Haushalten pro Spielgruppe. Für Turniere gelten teilweise abweichende Regelungen

Der Golfclub ist als Betreiber der Sportanlage für die Einhaltung der Verordnung verantwortlich und kann Kontrollen durchführen.

Bitte achten Sie weiterhin darauf, dass es nicht zu Gruppenbildungen auf dem Golfplatz, dem Übungsgelände und auf dem Parkplatz kommt.

Das Sekretariat ist zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das Sekretariat ist einzeln zu betreten. In den Räumlichkeiten des Golfclubs muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Die Duschen und Umkleiden sind geschlossen.

Weitere Informationen können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen:

Hygieneregeln (in Bearbeitung)

Infos zum eingeschränkten Spielbetrieb

Anhang Startzeitenvergabe

Ergänzung Platzregeln

Niedersächsiche Corona Verordnung ab 24.11.2021

Bulletin Nr. 33 des DGV vom 07.05.2021